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Haben Sie in den letzten 24 Monaten die Bankverbindung mehrfach gewechselt oder erweitert?

Erläuterung:
Beantworten Sie sich selbst die Frage, ob Sie wirklich mit den Gebühren, den Abwicklungsmodalitäten, dem Auftreten der Bediensteten oder dem Gesicht des Kreditsachbearbeiters unzufrieden waren, oder ob Sie ganz einfach eine "dümmere" Bank suchen, die es noch nicht gemerkt hat, dass Sie Liquiditätsprobleme haben.

Erreichen Ihre Kontokorrentkonten nicht wenigstens einmal jährlich einen "Habenstand"?

Erläuterung:
Hier geht es um die richtige Finanzierung. Jedes Ihrer Konten sollte mindestens einmal jährlich vollständig aus den laufenden Eingängen abgedeckt werden können. Kontoüberträge dürfen dabei nur mitgerechnet werden, wenn sie zum Ausgleich asymmetrischer Zahlungsflüsse erfolgen. Auf keinen Fall dürfen Sie Kontoüberträge in die Berechnung mit einfließen lassen, die auf dem abgebenden Konto einen Schuldstand erzeugen, erhöhen oder gar zu Überziehungen führen.

Können Sie das nicht, stimmt vermutlich Ihr Verhältnis von kurzfristiger und langfristiger Finanzierung nicht. Dies wäre ein großes Insolvenzrisiko.

Kommt es immer wieder zu Kreditüberschreitungen?

Erläuterung:
Hierher gehören Kreditüberschreitungen, die auftreten, obwohl Sie den Rahmen oder gar das Guthaben immer wieder erreichen.

Solche Kreditüberschreitungen deuten auf eine nicht ausreichende Finanzierung hin, wenn sie immer wieder vorkommen. Sie können dazu führen, dass Sie "an Ihren Aufträgen ersticken", also bei bester Auftragslage plötzlich aufgeben müssen, weil Sie bei einem plötzlichen "Nein" Ihrer Bank nicht mehr über die Mittel verfügen, auch nur noch einen einzigen Auftrag fertigzustellen und Liquidität wieder freizusetzen. Dies bedeutet Konkurs bei bester Auftrags- und Ertragslage.

Haben Sie Dauerüberziehungen, Zins- und Tilgungsrückstände auf Darlehen, oder Tilgungsversicherungen nicht bezahlt?

Erläuterung:
Dies ist ein absoluter Grund für einen "Rotalarm".

Unter Dauerüberziehungen sind Überziehungen eines Kontokorrentkontos zu verstehen, die mehr als 90 Tage bestehen.

Unter Zins- und Tilgungsrückständen sind nicht nur nicht bezahlte Darlehensraten zu verstehen, sondern auch solche, die auf dem Abbuchungskonto per Überziehung des Kreditrahmens eingelöst wurden, denn auch sie sind zwar eingelöst, aber nicht bezahlt.

Hat Ihre Bank Sie in eine "falsche Finanzierung" gelockt?

Erläuterung:
Kreditgeber wollen fast immer eine schnelle Rückzahlung, das reduziert scheinbar das Kreditrisiko. Dabei kann der Grundstein für einen Unternehmenszusammenbruch gelegt werden. Ihre Zinsen bezahlen Sie über die Aufwandsposition, Schuldzinsen bleiben deshalb nahezu steuerfrei. Ihren Tilgungen stehen die Abschreibungen entgegen, die Sie geltend machen können. Soweit die Darlehenstilgungen die Abschreibungen aus dem angeschafften Gegenstand nicht übersteigen, zahlen Sie auch diese aus nicht zu versteuernden Einnahmen.

Gefährlich wird es, wenn Sie Tilgungen leisten müssen, die die Abschreibungen übersteigen. Die müssen Sie nämlich aus versteuertem Gewinn bezahlen und die Doppelbelastung Tilgung + Steuer kann sie sehr schnell völlig unnötigerweise illiquid werden lassen.

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Foto: © Marcus Stark/ pixelio