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Haben Sie in den letzten Jahren erkennbar notwendige Rationalisierungsinvestitionen unterlassen?
Erläuterung:
Keine Rolle spielt in dem Zusammenhang, aus welchen Gründen Sie dies getan haben, ob Sie die Investition nicht finanzieren konnten, ob Sie die Notwendigkeit einfach übersehen haben oder welche Gründe sonst ausschlaggebend waren.
Wichtig ist nur, dass es sich um eine Rationalisierungsinvestition handelt, die Sie in der Vergangenheit eigentlich hätten durchführen müssen um "an der Entwicklung dran zu bleiben", dies aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht getan haben.
Haben Sie in den letzten Jahren die Ausgaben für Forschung und Entwicklung oder Know-how-Transfer gekürzt oder ausgesetzt?
Erläuterung:
Der Produktlebenszyklus entspricht im allgemeinen auch der Entwicklungszeit.
Bei Begriffen, bei denen es anders zu sein scheint, handelt es sich um Sammelbegriffe. Natürlich hat "das Auto" jetzt schon über 100 Jahre Bestand und befindet sich auf dem Höhepunkt seiner Verbreitung (übrigens keine ungefährliche Entwicklungsphase!). Dies ist aber eine falsche Definition, denn selbst ein absolutes Spitzenprodukt ist nach wenigen Jahren nicht mehr marktgängig und muss ersetzt werden.
Ausnahmen sind Marktnischen, z.B. die Fiaker in Wien. Auch in Marktnischen kann man gut leben, aber man muss sich darüber klar sein, dass der Markt sehr eng ist und keine große Expansion zulässt.
Haben Sie in den letzten Jahren betriebsnotwendiges Vermögen ersatzlos veräußert?
Erläuterung:
Hierher gehört nicht die Bereinigung von betrieblichen Fehlern, z.B. die Aufgabe einer kleinen, unrentablen Produktionsstätte und Übernahme der Produktion in eine größere Einheit.
Hierher gehören aber Veräußerungen von betriebsnotwendigem Vermögen, das weder ersetzt wird, noch ein weiteres Mal vorhanden ist, z.B. der Verkauf des Stadions durch einen Profisportverein.
Haben Sie in den letzten Jahren Betriebsvermögen mit dem Ziel der Haftungseinschränkung in Ihr Privatvermögen überführt?
Erläuterung:
Hierher gehört nicht, wenn Sie z.B. eine Betriebsimmobilie aus dem Betriebsvermögen entfernt haben, um die Steuerbelastung bei der Übergabe oder eine eventuell anfallende Erbschaftssteuer zu reduzieren oder zu sparen.
Hierher gehört allerdings schon, wenn Sie "aus einem schlechten Gefühl im Bauch" Betriebsvermögen "vorsichtshalber" vor dem eventuellen Zugriff von Gläubigern schützen.
Dies muss nicht falsch sein, auch IB2S bietet solche Modelle an, aber es ist ein Hinweis darauf, dass Sie selbst, vielleicht unbewusst, Probleme erkannt haben.
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